Die Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Für öffentliche Seiten in Deutschland ist die Einhaltung der Barrierefreiheit von Webseiten durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vorgeschrieben. Damit soll erreicht werden, dass auch Menschen mit Einschränkungen die Informationen auf den Webseiten problemlos abrufen können.
Webseiten - auf Wunsch auch barrierefrei
Für öffentliche Seiten in Deutschland ist die Einhaltung der Barrierefreiheit von Webseiten vorgeschrieben. Damit soll erreicht werden, dass auch Menschen mit Einschränkungen die Informationen auf den Webseiten problemlos abrufen können.
Gern realisieren wir auch Ihre Webseiten barrierefrei.
Oder doch nur "barrierearm"?
Der Begriff Barrierefreiheit ist klar definiert. Er stellt klare Anforderungen und definiert Standards. Die Standards der BITV-Verordnung vollständig umzusetzen erfordert Aufwand und bringt an manchen Stellen auch Herausforderungen mit sich. Manche Kunden wählen deshalb die Umsetzung "barrierearm". Die Seiten dürfen dann natürlich nicht mehr als barriefrei bezeichnet werden. Wir meinen: auch ohne diese Auszeichnung hundertprozentig umzusetzen, kann man Seiten zumindest so bearrierearm wie möglich gestalten. Dieser Ansatz ist auch deshalb interessant, weil sich viele Aspekte der Barrierefreiheit vergleichsweise einfach umsetzen lassen, wärhrend andere deutlich aufwändig werden können. Auch wenn dann vielleicht nicht alle Anforderungen erfüllt wurden, haben z.B. Blinde und Sehbehinderte die Möglichkeit, sich leichter auf den Seiten zurecht zu finden.
Weitere Seiten zum Thema
- Referenzen zur Realisierung von Webseiten
- Barrierefreies Portal auf Basis von TYPO3
- Programmierung von Internetanwendungen
- https://www.einfach-fuer-alle.de/ - Ein Angebot der Aktion Mensch. (externer Link)